Ein Umzug innerhalb Deutschlands, der durch die Annahme eines neuen Arbeitsplatzes erforderlich wird (z.B. bei Hartz 4 Empfängern), kann unter gewissen Voraussetzungen vom Arbeitsamt oder dem Jobcenter bezuschusst werden. Die anfallenden Kosten, die Ihnen in solch einem Fall entstehen, können von uns direkt mit dem entsprechenden Amt abgerechnet werden.