Die erste große Hürde ist bereits überstanden, der Mietvertrag und die Wohnungssuche haben ein Ende gefunden. Nun stehen Sie kurz vor dem Umzug und benötigen natürlich die Wohnungsschlüssel und die Übergabe durch Ihren neuen Vermieter. Hierbei können Sie nun auch wieder häufig gemachte Fehler vermeiden. In unserer Checkliste können Sie nachlesen, worauf Sie allgemein bei Umzug achten sollten. Dieser Beitrag dient allerdings speziell für die Übergabe der neuen Wohnung.
Seien Sie stets vorbereitet auf eventuelle Mängel, die Sie bei der Wohnungsbesichtigung vielleicht nicht erkennen konnten, da ein Vormieter noch seine Möbel und Gegenstände in den Wohnräumen hatte. Hierzu sollten Sie einen vorbereiteten Zettel dabei haben, der als Wohnungsübergabe-Protokoll dient, sowie den neuen Vermieter vorher bereits mitteilen, dass Sie ein Protokoll erstellen möchten.
Begutachten Sie die Wohnung wirklich sehr genau. Denn bedenken Sie, alles was Sie nun übersehen oder nicht schriftlich festhalten, kann Ihnen bei einem Auszug aus dieser Wohnung unnötigen Ärger bereiten. Hierzu noch als kleiner Tipp. Sie Sollten eine Übernahme immer mit Ihrem Partner oder einem Freund / Freundin erledigen. Erscheinen Sie lieber nicht alleine, da Sie sonst auf keinerlei Zeugen zurückgreifen könnten, in rechtlichen Fragen.
Da Sie bereits Ihren Mietvertrag unterschrieben haben, können Sie nun in Ruhe prüfen welche Dinge bei einem eventuellen Auszug aus der Wohnung erledigt werden müssten. Leider können Sie zwar nicht zu 100{9d8be9aab2565c69ccb6c5262395f715a6fea4af1fefb0e9c18e2d9165967d1f} genau sagen ob Ihr Vormieter den selben Mietvertrag und die damit verbundenen Pflichten hatte, jedoch können Sie es als Anhaltspunkt nehmen.
Bepackt mit diesen Informationen, prüfen Sie nun ob Ihr Vormieter seine Pflichten ordentlich erledigt hat oder Sie gegebenenfalls hier mit dem neuen Vermieter noch über eine Nachbesserung verhandeln müssen. Leider kommt es auch mal vor, dass ein Vermieter zwar bei Übergabe die Mängel von einer Kaution abzieht, diese allerdings danach nicht ausbessert. In der Hoffnung, der neue Mieter sieht es nicht und übernimmt die neue Wohnung dann einfach mal so. Schauen Sie also genau hin, beim Auszug wird sicherlich auch genau hingeschaut werden.
Da in den meisten Mietverträgen Intervalle zur Renovierung etc. vermerkt sind, ist es nun sicherlich interessant zu erfahren und zu prüfen, wie der aktuelle Stand der Wohnung ist. Fragen Sie auch den Vermieter nach der letzten Renovierung, sodass Sie diese Informationen mit in das Protokoll schreiben und festhalten können. Da Renovierungsarbeiten meistens mit höheren Kosten verbunden sind, handeln Sie somit absolut in Ihrem Interesse. Es wäre doch schade, dass Sie nach nur 1-2 Jahren in der neuen Wohnung, bereits für Renovierungsarbeiten mit aufkommen müssten.
Prüfen Sie ebenfalls die Qualität des Bodenbelags. Besonders bei Laminat- und Parkettböden können häufig Abnutzungserscheinungen auftreten, die nur durch kurze Weiterbenutzung bereits als Schaden ausgelegt werden könnten. Sollten Sie allerdings diese Abnutzungsspuren in Ihrem Protokoll vermerkt haben, können Sie diesen Bereich bei einem Auszug angenehmer besprechen und beurteilen lassen.
Grundsätzlich sollten Sie von allen Zählern, die für Ihre Wohnung relevant sind, die Stände ablesen und protokollieren. Zudem ist es noch empfehlenswert per Kamera diese Bereiche, sowie auch andere Mängel der Wohnung, festzuhalten. Dieses dient Ihnen immer noch als stärkender Beweis.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen 4 Punkten einen Schritt weiterhelfen konnten für Ihre Übernahme der neuen Wohnung. Zu diesem Thema finden Sie auf vielen Seite auch noch sehr viel detailliertere Einzelheiten zu den einzelnen Bereichen, wenn Sie z.B. nach Rechtssprechungen oder Paragraphen suchen.
Wir freuen uns auf den Umzug mit Ihnen, Ihr Team von ZugUmZug Umzüge München