Neue Meldepflicht ab 01.11.2015 – Bei Ein-, Aus- & Umzug – Bundesmeldegesetz

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Neue Meldepflicht ab 01.November 2015 | Wohnungsgeberbestätigung

Das neue bundesweite Meldegesetz tritt in Kraft.

Nach nunmehr 10 Jahren wird die „Wohnungsgeberbestätigung“ wieder bei Einzug, Auszug & Umzug in eine neue Wohnung erwartet. Dies bedeutet, dass der Vermieter jeweils schriftlich bestätigen muss, dass der Mieter in die Wohnung eingezogen ist, bzw. ihm die Wohnung überlassen wurde. Der Mieter hat nun diese Bescheinigung umgehend und schnellstmöglich beim Einwohner-Meldeamt vorzulegen, allerdings laut einiger Quellen scheint diese Frist nun 2 Wochen zu betragen, anstatt der einen Woche vorher in der sich ein Mieter im Bürgerbüro melden musste.

Wie sieht nun der Ablauf aus?!

Beim Umzug sollten Sie unbedingt den neuen Vermieter darauf ansprechen, dass Ihnen die „Wohnungsgeberbestätigung“ schnellstmöglich ausgehändigt werden soll um hier unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Zudem muss diese Bescheinigung schriftlich erfolgen und durch den Vermieter bestätigt werden. Die notwendigen Formulare sind schon bereits seit Oktober auf den meisten Webseiten der Bürgerbüro’s zu finden. Dort wo die üblichen Formulare meist als Download zur Verfügung stehen. Für die Stadt München finden Sie >>hier<< z.B. das notwendige Formular.

Euer Team von ZugUmzug München

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