Da sehr häufig kommt die Frage auf, wie denn die Halteverbots- bzw. Parkzonen geregelt werden. Wir möchten Ihnen hier einige wichtige Informationen zu diesem Thema mitteilen, damit Ihr nächster Umzug nicht zu einem unnötig komplizierten Akt wird. Für einen optimalen und zeitsparenden Ablauf, bei Ihrem privaten oder geschäftlichen Umzug, sowie einer Erleichterung für z.B. unsere Möbelpacker und Umzugshelfer sind diese Zonen besonders in größeren Städten ein absolutes „MUSS“
Wir besichtigen Ihren geplanten Auszugsort, sowie besprechen wir mit Ihnen die Umgebung des gewünschten Ziels und suchen mit Ihnen gemeinsam die geeignete Be- und Entladestelle heraus. Anschließend kümmern sie sich um alle notwendigen Formalitäten der Beantragung. Die Beantragung der Halteverbotszone bzw. der Parkzone für Ihren Umzug können Sie in der Regel bei Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt oder Landratsamt beantragen. Die Bearbeitung dauert gewöhnlich ein paar Tage, sowie müssen Sie je nach Stadt und Region mit verschiedenen Kosten rechnen. Diese ergeben sich meist aus den Kosten für die Aufstellung der Zone, sowie für die Bewilligung der Zone.
Etwa 10 Werktage vor dem geplanten Umzug sollten sie die Parkzone einrichten. Fremdfahrzeuge, die dann am Umzugstag innerhalb der Parkzone stehen, können abgeschleppt werden. Dies sorgt für einen reibungslosen Ablauf und beugt unnötigen Verzögerungen durch lange Abtragewege vor.
Hinweis: Bitte berücksichtigen Sie eine Vorlaufzeit von ungefähr 10 Tagen. Bitte beachten Sie die genauen gesetzlichen Regelungen für das Abschleppen!
Gerade in einer Großstadt wie München sollte man nicht zu sehr auf sein Glück vertrauen. Stehen am geplanten Umzugstag keine geeigneten Parkplätze zur Verfügung, kann der Umzug schnell teurer werden als geplant. ZugUmZug Umzüge München hilft ihnen gerne bei der Beantragung und Aufstellung von Parkzonen, auch wenn Sie keine weiteren Leistungen von uns in Anspruch nehmen möchten.