Ein Umzug innerhalb Deutschlands, der durch die Annahme eines neuen Arbeitsplatzes erforderlich wird (z.B. bei Hartz 4 Empfängern), kann unter gewissen Voraussetzungen vom Arbeitsamt oder dem Jobcenter bezuschusst werden. Die anfallenden Kosten, die Ihnen in solch einem Fall entstehen, können von uns direkt mit dem entsprechenden Amt abgerechnet werden. Die ARGE will Ihre Wohnung nicht mehr übernehmen? Ein Umzug mit Umzugsfirma sollte auch für Hartz 4 Empfänger kein Problem sein. Da die Umzugskosten in der Regel übernommen werden, können auch die Hartz 4 Empfänger sorglos und stressfrei mit uns richtig umziehen.
Die Voraussetzung dafür ist in der Regel die Annahme eines neuen Beschäftigungs-Verhältnisses. Dieses muss sich zudem außerhalb einer zumutbaren Pendelreichweite befinden. Ein Umzug muss auch für Hartz 4 oder Behörden Umzug nicht viel kosten.
Die Zuschüsse für arbeitsbedingte Umzüge müssen in der Regel bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Über die Höhe einer möglichen Kosten Übernahme durch das Arbeitsamt für Hartz 4 Empfänger informieren Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Behörde. Stellen Sie Ihren Antrag auch als Hartz 4 Empfänger bei der ARGE und wir kümmern uns um den Rest.
Wichtig: Die Arbeitsämter und Sozialämter für Hartz 4 verlangen für gewöhnlich mindestens 3 Kostenvoranschläge unterschiedlicher Umzugsunternehmen. Sehr gerne machen Wir Ihnen da auch einen Kostenvoranschlag.
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